
kempers.partner unterstützt Kunden bei der beruflichen Neuorientierung ihrer freigestellten Mitarbeiter. Diesen Prozess können auch Selbstzahler nutzen, die aus persönlichen Gründen eine neuen Arbeitsplatz suchen, bzw. ihre berufliche Zielrichtung neu definieren möchten. Kompetent und professionell werden die Betroffenen begleitet und beim Aufbau neuer Perspektiven unterstützt.
Die langjährige und fundierte Branchenkenntniss der Berater bei kempers.partner ist dabei Grundlage für ein realistisches Ausloten der Möglichkeiten am Arbeitsmarkt. Die Entwicklung einer überzeugenden Eigenmarketing-Strategie und die optimale Positionierung sind weitere Schwerpunkte, um mit der Bewerbung in potentiellen Zielunternehmen erfolgreich zu sein.
Manager, bzw. besonders qualifizierte Fach- und Führungskräfte sind immer häufiger gezwungen, sich beruflich neu zu positionieren. Die Verweildauer von Managern, Fach- und Führungskräften in Unternehmen nimmt im Allgemeinen stetig ab. Die Gründe hierfür sind folgende:
Von Geschäftsinhabern oder Aktionären werden schnelle Erfolge erwartet. Manager haben häufig nicht die Zeit, einen Bereich strategisch sinnvoll aufzubauen, erhalten notwendigen Investitionen nicht oder zu spät.
Die oftmals kurzfristige Orientierung in vielen Unternehmen verringert die Bereitschaft, schwierige Phasen der Geschäftsentwicklung gemeinsam durchzustehen.
Die Tendenz zur Individualisierung unternehmerischer Probleme nimmt drastisch zu.
Kurzfirstige Spareffekte sind durch Ausscheiden von Personen in höheren Gehaltsklassen schnell erreicht.
Nun heißt es nach der Trennung wieder Fuß zu fassen.
Warum sich in dieser für Sie schwierigen Zeiten einzig und allein auf sich selbst verlassen, wenn Sie die Kompetenz und Professionalität unseres Beraterteams bei der systematischen Stellensuche und erfolgreiche Stellenbesetzung nutzen können?
Sie möchten jetzt:
kempers.partner bietet sowohl Outplacement für einzelne Mitarbeiter an als auch für Gruppen. Für Gruppen bieten wir spezielle Gruppentarife an. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierzu ein gesondertes Angebot.
Outplacement wird gemäß § 216a SGBIII mit maximal 2.500 € pro Person staatlich gefördert. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Erkundigen Sie sich am besten vor der Freisetzung der Mitarbeiter beim Arbeitsamt oder bei uns.